Immobilien-Ratgeber - 09.02.2024

Müssen Sie die Rauchwarnmelder austauschen?

Rauchwarnmelder – sicher haben Sie Ihre Mieträume damit ausgestattet. Für alle 16 Bundesländer gilt, dass Rauchmelder nach zehn Jahren ausgetauscht werden müssen. In Bundesländern wie Hamburg, Bayern, Baden-Württemberg oder Mecklenburg-Vorpommern besteht die Pflicht schon seit mehr als zehn Jahren. Und so steht aktuell vielerorts ein Austausch an.

Rauchwarnmelder einmal jährlich überprüfen

Mittlerweile gilt die Einbaupflicht in allen Bundesländern. Als Letztes ist Sachsen hinzugekommen. Hier mussten spätestens bis Jahresende 2023 auch alle Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.

Mindestens einmal im Jahr muss die Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder kontrolliert werden. Dabei wird überprüft, ob die Geräte beschädigt oder verschmutzt und die Öffnungen frei sind. Auch ist ein Testalarm erforderlich. Der wird durch eine spezielle Prüftaste ausgelöst. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.

Viele meinen: Solange das Gerät diesen Test besteht, ist alles in Ordnung. Doch das ist ein Irrtum. Denn nach DIN 14676 ist die Einsatzdauer von Rauchwarnmeldern befristet.

Nach 10 Jahren müssen die Geräte erneuert werden

Auch wenn die Geräte noch funktionieren: Zehn Jahre nach Inbetriebnahme müssen die Rauchwarnmelder spätestens ausgetauscht werden. In einigen Fällen sogar noch eher – wenn das vom Hersteller so vorgesehen ist.

Lässt sich das Datum des Einbaus nicht mehr genau bestimmen, können Sie es am Gerät oder an seiner Innenseite ablesen. Entweder ist dort das Datum der Installation vermerkt oder das vorgesehene Austauschdatum.

Wer ist für den Austausch der Rauchwarnmelder zuständig?

Als Vermieterin oder Vermieter sind Sie für den fristgerechten Austausch der Geräte in Ihrer Immobilie verantwortlich. Die Kosten dafür übernehmen übrigens auch Sie. Eine Ankündigungsfrist für den Austausch gibt es in diesem Fall nicht. Bitte denken Sie aber dennoch rechtzeitig daran, Ihre Mieterinnen und Mieter zu informieren, um Zutritt zu den Wohnungen zu erhalten.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht, wann in den einzelnen Bundesländern die Rauchwarnmelderpflicht eingeführt wurde. Das gibt Ihnen einen Anhaltspunkt, wann Ihre Geräte ausgetauscht werden müssen – nämlich zehn Jahre später. Doch entscheidend ist natürlich, wann die Geräte installiert worden sind.

Rauchwarnmelder: Sicherheit dank professionellem Service

Rauchwarnmelder werden leicht unterschätzt. Die Geräte gibt es günstig im Baumarkt. Der Hausmeister kann sie problemlos an der Zimmerdecke installieren. Dabei gerät aber in Vergessenheit, wie wichtig diese Geräte sind. Sie können Leben retten. Und wenn sie nicht richtig funktionieren, weil sie falsch montiert oder nicht ausreichend kontrolliert wurden oder sie das Austauschdatum überschritten haben, dann gibt es Probleme mit der Versicherung, die für den Schaden aufkommen soll.

Wenn Sie hingegen einen professionellen Dienstleister beauftragen, haben Sie die Gewissheit, dass die Geräte:

  • korrekt installiert werden (Anzahl und Ort der Montage)
  • regelmäßig kontrolliert werden
  • und rechtzeitig ausgetauscht werden.

Die Kosten für Wartung und Kontrolle können Sie als Nebenkosten umlegen.

Miete für Rauchwarnmelder nicht umlagefähig

Es mag überraschen, denn bei den Strom-, Gas- und Wasserzählern dürften Sie die Kosten schon auf Ihre Mieterinnen und Mieter umlegen, wenn Sie diese Geräte mieten. Doch bei Rauchwarnmeldern, die Sie neu installieren lassen, gilt das nicht (BGH, Urteil vom 11.05.2022, Az. VIII ZR 379/20). Der Grund: Die Kosten für die Miete fallen ausschließlich dann an, wenn Sie sich entschließen, die Rauchwarnmelder nicht als Eigentum zu erwerben. Nach Ansicht des Gerichts sollen Sie das jedoch tun und die Kosten als Modernisierungskosten geltend machen.

Auf der sicheren Seite mit Rauchwarnmeldern plus Service von Techem

Von Techem erhalten Sie zuverlässige Geräte und den passenden Service in einem! Entweder entscheiden Sie sich für den Rauchwarnmelder-Service, bei dem die Funktionsprüfung der Geräte einmal im Jahr stattfindet – so wie von der maßgeblichen DIN vorgesehen. Oder Sie wählen unseren Rauchwarnmelder-Service Plus mit jährlich 24 Prüfungen. So erkennen wir defekte Rauchwarnmelder nach spätestens zwei Wochen.

Egal, für welchen Service Sie sich entscheiden: Sie erhalten von uns fortschrittliche Technologie sowie die Unterstützung eines spezialisierten Rauchwarnmelder-Teams zur schnellen Störungs- und Fehlerbehebung. Im Kundenportal sehen Sie jederzeit die Statusanzeige für alle Funk-Rauchwarnmelder ein. Jetzt informieren!