Presseinformation - 23.05.2022

Gero Lücking zur Rücknahme der Allgemeinverfügung zum Smart-Meter-Rollout durch das BSI

Eschborn, 23. Mai 2022. Die sogenannte Markterklärung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum Smart-Meter-Rollout im Januar 2020 sollte ein wichtiger Baustein der Energiewende und der Startschuss in ein neues, digitales Zeitalter im Bereich digitaler Messsysteme, insbesondere im Bereich Strom, werden. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Beschluss vom 4. März 2021 die Markterklärung des BSI für voraussichtlich rechtswidrig erklärt hatte, hat das BSI jetzt die strittige Markterklärung zurückgenommen. Dazu Gero Lücking, Geschäftsführer der Techem Solutions und Head of Smart Metering bei Techem:

„Das digitale Desaster hat sich bereits vor der in dieser Woche geplanten mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln angedeutet. Der harsche und in seiner Kritik unzweideutige Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münsters ließ dem BSI keine andere Wahl, als die eigene Verfügung am letzten Freitag zurückzuziehen. Dieser einmalige Schritt stellt eine Zäsur in der Diskussion um die Rahmenbedingungen des Smart-Meter-Rollouts dar.

Die Rolle des BSI muss jetzt auf die sicherheitstechnischen Aspekte des Rollouts, den Schutz der kritischen Infrastrukturen und die Fragen der IT-Sicherheit beschränkt werden. Fragen zu den konkreten Energieanwendungsfällen, welche Daten erhoben werden müssen und wie die Wirtschaftlichkeit zu beurteilen ist, können die Marktteilnehmenden besser als die Behörde beantworten. Über Herstellererklärungen oder Zertifizierungen durch Dritte gemäß den Sicherheitsanforderungen des BSI, analog zu denen der CE-Zertifizierung, kann das BSI entlastet und dem Markt mehr Verantwortung gegeben werden. Der Markt ist näher am Kunden und näher an den Geschäftsmodellen der Energiewende als das BSI. Nur wenn jetzt die Zuständigkeit der Behörde auf ihre Kernkompetenz beschränkt wird, kann dieses Nadelöhr beseitigt und Rechtssicherheit wiederhergestellt werden. Der Rollout muss endlich vom Kunden her gedacht und beschleunigt werden. Dazu müssen die regulatorischen Rahmenbedingungen grundlegend überarbeitet werden. Der Smart-Meter-Rollout darf nicht mehr vom Pflichtrollout her gedacht werden, denn die Einführung intelligenter Messsysteme ist keine lästige gesetzliche Pflicht sondern eine Chance für Innovation, mehr Kundennutzen und Services und eine Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende.“

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Bildinformation: Gero Lücking, Geschäftsführer der Techem Solutions, über die Rücknahme der Allgemeinverfügung zum Smart-Meter-Rollout durch das BSI (Bild: Techem).

Zum Hintergrund

Techem arbeitet seit gut einem Jahr als wettbewerblicher Messstellenbetreiber in der Immobilienwirtschaft. Intelligente Messsysteme für Strom, Gas und Wärme liefern Immobilienbesitzenden alle Informationen zu Energieverbrauch, Energiekosten und den CO2-Emissionen, die sie brauchen, um ihren Gebäudebestand CO2-neutral entwickeln zu können. Der Rollout kam bisher nicht in Gang, weil die Behörde versuchte, ihn zu gestalten und zu koordinieren.

Über Techem

Techem ist ein führender Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude. Die Leistungen des Unternehmens decken die Themen Energiemanagement und Ressourcenschutz, Wohngesundheit und Prozesseffizienz in Immobilien ab. Das Unternehmen wurde 1952 gegründet, ist heute mit 3.900 Mitarbeitenden in rund 20 Ländern aktiv und hat mehr als 12 Millionen Wohnungen im Service. Techem bietet Effizienzsteigerung entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Wärme und Wasser in Immobilien an. Als Marktführer in der Funkfernerfassung von Energieverbrauch in Wohnungen treibt Techem die Vernetzung und die digitalen Prozesse in Immobilien weiter voran. Moderne Funkrauchwarnmelder mit Ferninspektion und Leistungen rund um die Verbesserung der Trinkwasserqualität in Immobilien ergänzen das Lösungsportfolio für die Wohnungswirtschaft. Weitere Informationen finden Sie unter www.techem.de.

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